Kurzarbeitergeld: Noch vor dem Jahreswechsel Anzeige stellen
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation verbunden mit Überlegungen der Landesregierung zu einem erneuten Lockdown im Dezember 2020 und Januar 2021 sind Unternehmen und Beschäftigte entweder weiterhin oder auch erneut auf Hilfen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Kurzarbeitergeld angewiesen. (Foto: Website Bundesagentur für Arbeit) Um die staatlichen Hilfen auch in Anspruch nehmen zu können, gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu beachten und Fristen zu berücksichtigen. Darauf weist ein Blogbeitrag der Wirtschaftsförderung Dortmund hin.
Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie abzudämpfen, hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für Betriebe, die in diesem Jahr in Kurzarbeit gegangen sind, auf maximal 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021.
Erneute Anzeige von Kurzarbeitergeld nach Unterbrechung notwendig
Für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers bei der örtlichen Arbeitsagentur zwingend erforderlich. Auch wenn im Betrieb bereits Kurzarbeitergeld bezogen wurde, dann aber drei oder mehrere Monate unterbrochen wurde und nun wieder verkürzt gearbeitet wird, ist eine erneute Anzeige zwingend notwendig.
Wichtig für eine reibungslose schnelle Bearbeitung ist es, auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu achten. So müssen in der Anzeige die Dauer und die Gründe für eine Verlängerung geschildert werden, und entweder die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern belegt und für die Abschlussprüfung aufbewahrt werden. Ohne diese Angabe kann die Verlängerung nicht bewilligt werden.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld – Informationen für Unternehmen sind hier zu finden.
Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer sind hier zu finden.
Alle Fragen rund um das Thema Kurzarbeit beantwortet die Agentur für Arbeit telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 / 4 5555 20.