Start-up Transfer.NRW: Land und EU fördern Start-ups aus Hochschulen mit insgesamt 40 Millionen Euro: Förderanträge bis 31. Januar 2023 einreichen
Mit dem Förderwettbewerb „Start-up Transfer.NRW“ möchte die Landesregierung das große Ausgründungspotenzial der Hochschulen heben und innovative Produkte und Dienstleistungen erfolgsversprechend umsetzen. Gründerinnen, Gründer und Gründungsteams aus Hochschulen können über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten bis zu 270.000 Euro Unterstützung für ihren Weg zur Gründung eines Unternehmens erhalten. Förderanträge können bis zum 31. Januar 2023 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.
Start-up Transfer.NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Gründerinnen, Gründer und Gründungsteams aus Hochschulen können über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten bis zu 270.000 Euro Unterstützung für ihren Weg zur Gründung eines Unternehmens erhalten. Foto: TZDO / Roland Kentrup
Start-ups sind Treiber der Transformation
„Start-ups aus den Hochschulen sind Treiber der Transformation: Sie tragen wissensbasierte Lösungen in die Gesellschaft, schaffen Arbeitsplätze und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Sie sind bedeutender Impulsgeber und schaffen Lösungen, die wir für die Herausforderungen unserer Zeit wie den Weg zur Klimaneutralität und die Energiewende dringend benötigen“, sagt NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur.
Das Programm „Start-up Transfer.NRW“ fördert
• Gründerinnen und Gründer aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen,
• die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Know-how zu Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping),
• die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase,
• die projektbegleitende Beratung durch einen branchenerfahrenen Coach.
Die Förderanträge werden von der Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt. Die Unternehmensgründung soll im Laufe des Projektes erfolgen. Die Gründung selbst wird nicht gefördert.
Innovative und wachstumsstarke Gründungen
Das Förderangebot Start-up Transfer hat sich bereits in der EFRE-Förderperiode 2014-2020 erfolgreich etabliert. Eine 2020 von der Prognos AG durchgeführte Evaluation stellt die positiven Beiträge zur Förderung innovativer und wachstumsstarker Gründungen sowie zum Abbau von Hemmnissen für Gründungen heraus und empfiehlt die Fortführung der Maßnahme. Mit einigen Anpassungen wird die Maßnahme nun im neuen EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 fortgeführt.
Im Zeitraum von 2014 bis 2020 wurden im Rahmen von elf Wettbewerbsrunden 239 Anträge von Fachhochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen eingereicht; 120 Vorhaben wurden von der Jury zur Förderung empfohlen und bewilligt. Bis Juli 2022 wurden 64 Unternehmen gegründet und 316 Arbeitsplätze geschaffen. Da 44 Projekte noch nicht abgeschlossen sind, wird die Auswertung in 2023 vervollständigt.
Förderanträge bis 31. Januar 2023 einreichen
Anträge auf Förderung können bis zum 31. Januar 2023 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Weitere Informationen zum Antrag finden Sie hier auf der Website.
Ansprechpartner für Antragsteller: Dr. Hendrik Vollrath, 02461 61-3347, h.vollrath@fz-juelich.de.