Steuerliche Forschungsförderung: Virtuelle Roadshow am 28. April 2021
Über alles Wichtige rund um die Steuerliche Forschungsförderung informiert ein kostenfreies Online-Seminar am 28. April 2021 von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Die virtuelle Roadshow der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und des Bundesministeriums der Finanzen richtet sich speziell an Branchen- und Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsförderer und Innovationszentren. Die Roadshow steht grundsätzlich allen Interessierten offen.
Sonderveranstaltung für Branchen- und Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsförderer und Innovationszentren
Die Sonderveranstaltung vermittelt Informationen zu folgenden Themen:
• Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
• Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
• Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt
Informationen und Anmeldemöglichkeiten
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
Allgemeine Infos finden Sie auf der Webseite der BSFZ und der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.
Hintergrund Forschungszulagengesetz
Zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Das Besondere dabei: Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone können die Zulage beanspruchen. Damit ist die Forschungszulage insbesondere für innovative Start-ups ein attraktives Instrument.
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen die Unternehmen bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigtes Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt; die Antragstellung ist seit September 2020 möglich. Mit der Bescheinigung wird anschließend beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.
Termin | |
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Veranstaltung: | Steuerliche Forschungsförderung: Virtuelle Roadshow am 28. April 2021 |
Datum: | 28.04.2021 |
Uhrzeit: | 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
Ort: | Online |