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Hochschulrat der TU Dortmund neu formiert: Oliver Hermes, Dr. Hendrik Neumann und Elke Niermann als neue Mitglieder begrüßt

Der Hochschulrat der TU Dortmund startet in neuer Zusammensetzung ins Jahr 2023. Bei der konstituierenden Sitzung für die vierte Amtsperiode wurden am 3. Februar 2023 drei neue Mitglieder begrüßt: Mit Oliver Hermes, Dr. Hendrik Neumann und Elke Niermann sind nun drei Persönlichkeiten aus der Dortmunder Wirtschaft im Gremium vertreten. Prof. Johanna Weber wurde zur neuen Vorsitzenden in Nachfolge von Prof. Ernst Rank gewählt, der das Amt 15 Jahre lang innehatte.

Der neue Hochschulrat der TU Dortmund (v.l.): Prof. Karin Lochte (stellv. Vorsitzende), Elke Niermann, Dr. Joann Halpern, Oliver Hermes, Prof. Johanna Weber (Vorsitzende), Dr. Hendrik Neumann, Isabel Rothe und Prof. Joachim Treusch. Foto: Oliver Schaper / TU Dortmund

Entwicklung der Universität mitgestalten

TU-Rektor Prof. Manfred Bayer hieß die neuen Mitglieder im Namen des Rektorats willkommen. „Es freut mich außerordentlich, dass Sie sich bereit erklärt haben, mit Ihrer Expertise die Entwicklung der Universität in diesem Gremium mitzugestalten“, sagte der Rektor.

Drei Persönlichkeiten aus der Dortmunder Wirtschaft

Oliver Hermes ist Vorstandsvorsitzender und CEO der WILO Gruppe. Das global tätige Technologieunternehmen hat seinen Hauptsitz in Dortmund und stellt Pumpen und Pumpensysteme her.

Dr. Hendrik Neumann ist Mitglied der Geschäftsführung der Amprion GmbH, einem Übertragungsnetzbetreiber mit Sitz in Dortmund. Er hat an der TU Dortmund Elektrotechnik studiert und auch promoviert.

Elke Niermann ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin in der Dortmunder Kanzlei audalis Kohler Punge & Partner. Sie hat Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der TU Dortmund studiert und engagiert sich außerdem als Vorstandsmitglied der Gesellschaft der Freunde der TU Dortmund.

Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft

Ministerialrätin Katrin Linssen übergab die Bestellungsurkunden im Auftrag der Ministerin für Kunst und Wissenschaft des Landes NRW, Ina Brandes, an die Hochschulratsmitglieder, die damit offiziell im Amt sind, und stellte die im Hochschulrat gelungene Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft heraus.

Neue Vorsitzende: Prof. Johanna Weber

Der neu formierte Hochschulrat wählte Prof. Johanna Weber zur Vorsitzenden. Die Psychologieprofessorin war bis 2021 Rektorin der Universität Greifswald und ist seither Mitglied im Hochschulrat der TU Dortmund. Sie übernahm den Vorsitz von Prof. Ernst Rank, der das Amt seit Gründung des Gremiums im Jahr 2007 ausgeübt hatte. Nach 15 Jahren trat er gemeinsam mit den Gründungsmitgliedern Ulrich Reitz und Dr. Bettina Böhm für eine weitere Amtszeit nicht mehr an. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Prof. Karin Lochte gewählt.

„Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und die neue Aufgabe, auch wenn die Fußstapfen, die Ernst Rank nach dieser langen Zeit hinterlässt, groß sind“, sagte die neue Vorsitzende, Prof. Johanna Weber.

Prof. Ernst Rank war 15 Jahre lang Vorsitzender des Hochschulrats der TU Dortmund. Foto: Astrid Eckert

Vorsitz abgegeben: Prof. Ernst Rank

Als Vorsitzender des Hochschulrats leitete Prof. Ernst Rank über drei Amtszeiten zahlreiche Findungskommissionen, um die Wahl von Rektoratsmitgliedern vorzubereiten. Mit viel Fingerspitzengefühl moderierte er die Prozesse, war stets mit Rat und Tat zur Seite und behielt das Wohl der Universität im Blick. 1990 an die damalige Universität Dortmund erstberufen, war er der TU Dortmund auch nach dem Wechsel auf die Professur Bauinformatik an der TU München im Jahr 1997 stets verbunden geblieben.

Über den Hochschulrat der TU Dortmund

Insgesamt zählt der Hochschulrat der TU Dortmund acht externe Mitglieder. Neben den drei neuen Mitgliedern und der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden gehören Dr. Joann Halpern, Prof. Joachim Treusch und Isabel Rothe dazu. Das Gremium besteht seit Reform des Hochschulgesetzes im Jahr 2007. Es berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.

Zu den Aufgaben des Hochschulrats gehören unter anderem die Wahl des Rektorats, die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan sowie die Feststellung des Jahresabschlusses. Die Mitglieder werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt, nachdem der Senat die Liste bestätigt hat.

Mehr Informationen zum Hochschulrat der TU Dortmund finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der TU Dortmund.

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