Neue Richtlinien für EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer: Förderanträge können bis 31. Dezember 2027 gestellt werden
Die beiden Förderrichtlinien EXIST-Forschungstransfer und EXIST-Gründungsstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden mit der Bekanntmachung der beiden Richtlinien am 18. April 2023 im Bundesanzeiger neu aufgelegt und inhaltlich angepasst.
Die Richtlinien ersetzen die bisher gültigen Förderrichtlinien für EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer. Beide Programme werden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Dementsprechend können Förderanträge bis zum 31.12.2027 gestellt werden, was potenziellen Gründerinnen und Gründern Planungssicherheit für die nächsten Jahre gibt.
Die neuen Richtlinien ersetzen die bisher gültigen Förderrichtlinien für EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer. Förderanträge können bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Foto: TZDO / Roland Kentrup
Frauenanteil und Diversität in Gründungsteams erhöhen
Start-ups sind Ideengeber und Innovationstreiber für die deutsche Wirtschaft. Sie stehen für Dynamik, Erneuerung und Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft. Die Neufassung und inhaltlichen Veränderungen der beiden Programmrichtlinien geht auf die am 27. Juli 2022 von der Bundesregierung beschlossene Start-up Strategie zurück. Ziel der Überarbeitung der Richtlinien ist es unter anderem, den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams zu erhöhen, die Ausrichtung der Gründungsvorhaben auf die Deutschen Nachhaltigkeitsziele zu erhöhen sowie letztlich um Qualität und Quantität von Start-ups aus der Wissenschaft weiter zu steigern.
Familienfreundlichkeit des Förderprogramms EXIST
Die Förderung von Frauen und die Familienfreundlichkeit des Förderprogramms EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft waren dem BMWK schon immer ein Anliegen. In den letzten 25 Jahren hat das Ministerium die Förderrichtlinien und die Betreuung des Programms schrittweise angepasst, um den Anteil von Gründerinnen an den Start-up-Teams auf zuletzt 23 Prozent zu erhöhen.
Diese positive Entwicklung wurde auch von den externen Evaluatoren des EXIST-Förderprogramms, Ramboll Management Consulting, gewürdigt, die im Frühjahr 2021 der EXIST-Förderung eine überdurchschnittliche Frauenquote attestierten. Um noch mehr Frauen zu gewinnen, wurden die Richtlinien im Kontext der Evaluation des Programms angepasst und familiengerechter ausgestaltet. So ist es für alle ab dem 1. Mai bewilligten Vorhaben möglich, die Laufzeit der Projekte zu verlängern, wenn weibliche Teammitglieder Nachwuchs bekommen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden zukünftig stärker dafür belohnt, wenn sie sich um mehr weibliche oder divers aufgestellte Gründerteams bemühen.
EXIST-Gründungsstipendium im Überblick:
• Umbenennung von Gründerstipendium in Gründungsstipendium.
• Förderprogramm soll zur Umsetzung der High-Tech-Strategie 2025 und der Nachhaltigkeitsstrategie Agenda 2030 der Bundesregierung beitragen.
• Förderprogramm soll Frauenanteil und Diversität in Gründerteams steigern
• Auf Antrag des Zuwendungsempfängers kann die Projektlaufzeit einmalig um drei Monate unter Fortzahlung der Stipendien des Gründungsteams verlängert werden, sofern eines der Teammitglieder während der Laufzeit ein Kind zur Welt bringt.
• Anreizprämie: Die Summe erhöht sich um 2.500 Euro, falls das Gründungsteam divers (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung und Nationalität) aufgestellt ist.
• Die Summe erhöht sich ebenfalls um 2.500 Euro, wenn eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann.
• Echte Sachmittelpauschale im Gründungsstipendium – Vereinfachung von Projektabwicklung und -abrechnung, Abwicklung vergleichbar zur Anreizprämie, Sachmittel-Planung erfolgt mit Antrag, der entsprechende Meilenstein entfällt.
• Nach ca. einem Monat findet ein Auftaktgespräch mit Gründungsteam, Netzwerk, MentorIn und PtJ-BetreuerInnen statt.
• Phase II für KI als Modellprojekt in Planung
Hier gelangen Sie zum Download Richtlinie Gründungsstipendium.
EXIST-Forschungstransfer im Überblick:
• Förderprogramm soll zur Umsetzung der High-Tech-Strategie 2025 und der Nachhaltigkeitsstrategie Agenda 2030 der Bundesregierung beitragen.
• Sofern sich während der Projektlaufzeit Verzögerungen infolge von Mutterschutz-Regelungen ergeben, ist zusätzlich eine Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu 3 Monate unter Aufstockung der Personalmittel für das Gründungsteam möglich.
• Anreizprämie erhöht sich um 2.500 Euro, falls das Gründungsteam divers (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung, Herkunft und Nationalität) aufgestellt ist. Die Summe erhöht sich ebenfalls um 2.500 Euro, wenn eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann.
Hier gelangen Sie zum Download Richtlinie Forschungstransfer.
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