Programm Start-up Transfer.NRW unterstützt Gründerinnen und Gründer: Insgesamt stehen 40 Millionen Euro zur Verfügung
Das Programm Start-up Transfer.NRW unterstützt Gründerinnen und Gründer: Förderanträge können bis 31. Juli 2023 eingereicht werden. Weitere Einreichungsrunden sind bis 2026 jeweils zum 31. Januar bzw. 31. Juli geplant. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm Start-up Transfer.NRW unterstützt innovative Gründerinnen und Gründer. Foto: TZDO / Roland Kentrup
Gründungspotenzial mobilisieren
Um das Gründungspotenzial in Forschungs- und Bildungseinrichtungen in der Breite zu mobilisieren, unterstützt der Förderwettbewerb Start-up Transfer.NRW im Zuge des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 Gründungswillige aus Wissenschaft und Forschung bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung.
Know-how-Transfer aus der Forschung in die Praxis
Wissensbasierte, innovative Unternehmen schaffen zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze, tragen durch den Know-how-Transfer aus der Forschung in die Praxis zum Strukturwandel bei und verbessern damit nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen. Einer besonderen Bedeutung kommen innovative Start-ups zu.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigte und Begünstigte sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW, an denen die Gründer und Gründerinnen zur Durchführung ihres Gründungsvorhabens beschäftigt werden bzw. sind. Auf Basis der Geschäftsidee darf vor dem Durchführungszeitraum noch kein Unternehmen gegründet worden sein.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert themenoffen die marktorientierte Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping) mit hohem Marktpotenzial sowie die Vorbereitung einer Unternehmensgründung wie die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase ein verpflichtendes projektbegleitendes Coaching.
Gefördert werden Vorhaben, die den Forschungskategorien industrielle Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind.
Wie wird gefördert?
Pro Vorhaben stehen Fördermittel in Höhe von maximal 270.000,00 Euro über eine Laufzeit von längstens 24 Monaten für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung. Die Antragsteller erklären sich bereit, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent zu tragen.
Die Forschungs- und Bildungseinrichtungen stellen den Gründerinnen und Gründern Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung und benennen eine Mentorin oder Mentor.
Die Gründungswilligen müssen über einen akademischen Abschluss verfügen. Bei Teams bestehend aus mehr als zwei Mitgliedern kann zusätzlich eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz oder eine technisch-wissenschaftliche Fachkraft ohne akademischen Abschluss gefördert werden.
Fördermaßnahme Start-up Transfer.NRW
Weitere Informationen zur Fördermaßnahme Start-up Transfer.NRW finden Sie hier auf der Website.
Weitere Infos und Beratung
Weitere Infos und die Möglichkeit zur Beratung finden Sie hier.